Kanzler

Kanzler
Kanzler Sm std. (10. Jh.), mhd. kanzelære, kanzler, ahd. kanzellāri, kanzilāri Entlehnung. Entlehnt aus spl. cancellārius "Vorsteher einer Behörde" (Kanzlei). Ursprünglich ein spätrömischer Amtstitel, bezeugt seit dem 4. Jh. Er bezeichnet den Amtsdiener, der den Verkehr zwischen den durch Schranken (l. cancelli) von der Öffentlichkeit abgetrennten Magistraten und dem Publikum regelt. Dann Gerichtsschreiber und Urkundenbeamter und schließlich Vorsteher einer Behörde, dann sogar der Regierung. Sein Arbeitsplatz und dann seine Behörde ist die Kanzlei (heute veraltet).
   Ebenso nndl. kanselier, ne. chancellor, nfrz. chancelier, nschw. kansler, nnorw. kansler, nisl. kanslari; Kanzel.
Klewitz, H.-W. DA 1 (1937), 44-79. lateinisch l.

Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache. 2013.

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